Unsere Gutachter nach §18 BBodSchG
Dipl. Geol. Dr. Friedwalt Weber
Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sieht für die Untersuchung und Begutachtung von altlastenverdächtigen Flächen, schädlichen Bodenverunreinigungen und Altlasten sowie für die Durchführung von Sanierungsplanungen und -untersuchungen die Einbeziehung von Sachverständigen vor. Die Einzelheiten der an die Sachverständigen gestellten Anforderungen, Art und Umfang der von ihnen wahrzunehmenden Aufgaben, die Vorlage der Ergebnisse ihrer Tätig-keit sowie die Bekanntgabe der Sachverständigen im Internet sind durch die Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung (VSU Boden und Altlasten) geregelt.
Weitere Informationen können hier abgerufen werden: https://www.saarland.de/39321.htm
Eine Liste von Sachverständigen finden sie unter: http://www.resymesa.de/